​
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
​
1. Mit dem Erwerb der Eintrittsberechtigung unterwirft sich der Besucher der Hausordnung, den Informationen, Verboten und Sicherheitshinweisen des auf der Eintrittsberechtigung genannten Veranstalters und des Veranstaltungsorts sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten auch stets die Einlassregelung der jeweiligen Hausordnung. AGBs Dritter gelten nicht und kommen nicht zur Anwendung.
​
2. Besetzungs-, Programm- und Terminänderungen sind dem Veranstalter (Veranstaltungsstätte) stets vorbehalten und berechtigen zu keiner Refundierung. Ein Anspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Künstler oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Im Falle einer vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den/die Künstler verursachten Absage, Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt. Über Absagen, Verschiebungen, wesentliche Veränderungen oder Wiederholungen von Veranstaltungen, kann der Veranstalter auch per E-Mail oder Online (z.B. die Website des Veranstalters und/oder des Ticketingunternehmens und/oder der Veranstaltungsstätte) informieren.
3. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer vollständigen Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung kann/können die Karte(n), zur Refundierung auf jenem Weg retourniert werden, auf dem sie bezogen wurde(n).
​
4. Jeder Teilnehmer stimmt der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung als Foto oder Film oder ähnlichen Medien aufgenommen wird zur Bewerbung künftiger Veranstaltungen zu. Bei Fernseh- (FS) und/oder Streaming-Übertragung sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Teilnehmer der übertragenden FS-Anstalt sowie dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitig oder zukünftigen technischen Verfahrens verwertet werden dürfen.
​
5. Ton-, Film- bzw. Video- sowie Fotoaufnahmen durch Besucher sind nicht gestattet. Widrigenfalls (vor allem bei Fotografieren mit Blitzlicht!) ist der Veranstalter berechtigt, die Kamera bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. In das Veranstaltungsgelände dürfen keine Regenschirme, Flaschen oder sonstige gefährlichen Gegenstände, usw. mitgenommen werden. Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter in gesonderten Hausordnungen/Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.
6. Bei Verlust einer Eintrittsberechtigung wird kein Ersatz geleistet. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Eintrittsberechtigungen ohne Abriss sind ungültig. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karten ihre Gültigkeit. Missbrauch wird geahndet. Für die Anreise zum Veranstaltungsort sind die Teilnehmer selbst verantwortlich und auch, für ihr rechtzeitiges Erscheinen.
7. Tickets dürfen für Gewinnspiele/Verlosungen nur mit Zustimmung des Veranstalters verwendet werden. Der Veranstalter behält sich vor, für von ihm ausgewählte Veranstaltungen, Tickets (zur Sicherstellung eines sozialen Preisgefüges und/oder aus Sicherheitsgründen o.ä.) zu personalisieren. Die Übertragbarkeit der Tickets ist generell ausgeschlossen; über eine eingeschränkte Möglichkeit der Übertragbarkeit personalisierter Tickets wird der Veranstalter die Erwerber vor dem Erwerb von Tickets informieren.
8. Bei den musikalischen Darbietungen kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen; für diese und sonstige etwaige Sach- und Körperschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Open Air Veranstaltungen können bei jeder Witterung stattfinden. Für taugliche (Regen-)Bekleidung hat jeder Besucher selbst zu sorgen.
9. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Unternehmer ist das für Wien Innere Stadt sachlich zuständige Gericht.